Forst bei der
Waldgenossenschaft
Neben der Wirtschaftsfunktion des Waldes als Rohstoff-und Energielieferant muß auch auf die Aufgaben des Waldes als Schutzfunktion gegen Lawinen und Muren, die Regulierung des Wasserhaushaltes und den Erholungswert für die Menschen Bedacht genommen werden.
Die forstliche Nutzung und nachhaltige Bewirtschaftung erfolgt im gesamten Besitz der Eisenerzer Waldgenossenschaft, wobei aufgrund der Hangneigungen von steil bis sehr steil nur wenige Waldflächen harvestergeeignet ( maschinelle Holzernte ) sind. Größtenteils kann die Holzernte nur mittels Seilkräne und teilweise Langseilkräne, sowie Plenterungen kostenintensiv durchgeführt werden. Die ganzjährige Nutzung ist nur im Tullgebiet und am Gradstein möglich.
In den Hochlagen und der Eisenerzer Ramsau ist durch die Schneelage und den touristischen Aktivitäten über die Wintermonate der forstliche Betrieb eingestellt. Eine ausreichende Erschließung durch Forstwege ist zur Zeit im Tullgraben, am Tulleck und Gradstein vorhanden. Die noch ausständige Forstwegeerschließung wird durch ein Generalaufschließungsprojekt erfolgen, wobei die Umsetzung noch viele Jahre dauern wird. Aufgrund der geologischen Verhältnisse ist in einigen Revierbereichen die Forstwege erschließung nicht möglich.
Der behördlich genehmigte Jahreseinschlag ist in der Forsteinrichtung mit 6.000 fm präliminiert. Die nicht vorhersehbaren Überschlägerungen ergeben sich aus Windwürfen, Schneedruckschäden und Trassenhölzern. Sämtliche forstlichen Nutzungen, Forstwegeerschließungen, Aufforstungen und Nutzungsrechte der Eingeforsteten und Weideberechtigten und a.m., werden von der Agrarbezirksbehörde Leoben mit den Fachabteilungen geregelt und überwacht.
| Eine geregelte Holzwirtschaft
begann erst im 14. und 15. Jahrhundert mit den landesfürstlichen
kaiserlichen Erlässen. So wurde für Eisenerz ein Forstamt errichtet und
ein "Forstbuch" 1409 - 1553 geführt. In der Folge kam es bei der Bewirtschaftung der Wälder zu einem Auf und Ab, das in der Zeit Kaiser Ferdinand II. darin endet, dass Großkahlhiebe und Rodungen zu einer Waldverödung führten und die Nutzungsrechte der Bürger und Bauern an die Klöster verloren ging. |
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Erst im Jahre 1598 wurde von der Eisenerzer Bürgerschaft vom Kloster Göss die Gült Krumpen gekauft. Kaiserin Maria Theresia erließ 1748 eine strenge Waldordnung, die durch landesfürstliche Waldkommissäure (Forstmeister) überwacht wurde. In den Jahren 1797 bis 1809 (Franzosenkriege) gab es wieder starke Rückschläge und Überschlägerungen in Form von Großkahlschlägen, die in der Folge mit reinen Fichten aufgeforstet wurden. | |